Endlich wird auch in der Gemeinde Niederzier Realität, was bereits in 55,1 % (218 von 396) Kommunen in NRW - jedoch nur in drei Kommunen im Kreis Düren (Stadt Jülich, Stadt Düren, Langerwehe) der Fall ist: Gebührensplitting beim Abwasser - die getrennte Erhebung der Abwassergebühr nach Schmutzwasser und Regenwasser. Das Verwaltungsgericht Aachen hat jetzt in einem Urteil der Klage von Niederzierer Bürgern stattgegeben, nach der die derzeitige Praxis der Gebührerhebung beim Abwasser rechtswidrig ist. Das Gericht bestätigte die Auffassung der Kläger, dass der Trinkwasserverbrauch, der in der Gemeinde Niederzier als Gebührenmaßstab für die Abwassergebühr herangezogen wird ungeeignet ist, da es in keinem Verhältnis zur versiegelten Fläche steht.
Bürgermeister Nimmerrichter behauptet jetzt, dass es durch diese Gebührenumstellung zu Mehrbelastung bei vielen Bürgern käme. Das Gegenteil ist jedoch der Fall.
Während bisher allein der Trinkwasserverbrauch bzw. der Frischwassermaßstab die Berechnungsgrundlage für die Abwassergebühr bildete, bei dem die Grundstückseigentümer mit wenig Trinkwasserverbrauch und großen versiegelten Flächen mit Kanalanschluss, wie beispielweise Baumärkte und Verbrauchermärkte und andere Gewerbetreibende auf Kosten von Mehrpersonenhaushalte mit hohem Trinkwasserverbrauch und geringen versiegelten Flächen mit Kanalanschluss subventioniert wurden, wird zukünftig dieser zuletzt genannte Personenkreis, hier insbesondere kinderreiche Familien und Bewohner von Mehrfamilienhäusern eine deutlich spürbare Kostenentlastung bei der Abwassergebühr erfahren. Noch größer wird die Kostenentlastung, wenn ein Grundstückseigentümer das gesamte Regenwasser nicht in die Kanalisation einleitet, sondern auf seinem Grundstück auffängt bzw. verrieseln läßt. Die Gemeinde Niederzier reduziert heute schon die Abwassergebühr in diesem Fall um 1/3. Da die Gemeinde Niederzier die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung verursachergereicht auf alle Gebührenzahler umlegen muss, ändert sich durch die Umstellung vom Frischwassermaßstab auf den gespaltenen Maßstab an der Gesamthöhe der Gebühr nichts. Was sich jedoch ändert ist die Verteilung der Kosten auf die Gebührenzahler, hier kommt es zu enormen Verschiebungen.
Wenn es jetzt bedingt durch die Umstellung -(hierzu ist eine möglichst genau Ermittlung der versiegelten Flächen mit Kanalanschluss der einzelnen Grundstückseigentümer in der gesamten Gemeinde erforderlich)-, zu kostenmäßig erheblichen Mehrbelastungen kommt, dann deshalb, weil die gemeindeeigene Verwaltung in der verbleibenden Zeit – bis Jahresende- mit dieser Aufgabe wegen des fehlenden Personals überfordert ist und ein Institut aus Aachen mit den für die Umstellung notwendigen Vorarbeiten, beauftragt wurde. Dies hat der Rat der Gemeinde Niederzier in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Bereits 2003 hatten sich die Grünen im Niederzierer Gemeinderat für mehr Gebührengerechtigkeit eingesetzt und einen Antrag auf Gebührensplitting beim Abwasser gestellt. Jedoch verwies der Bürgermeister die Antragsteller seinerzeit auf den Klageweg, unter anderem mit der Begründung, weil die Umstellung die Gewerbetreibenden in der Gemeinde zu sehr belasten würde. Wäre der Bürgermeister und die Ratsmehrheit seinerzeit dem Antrag der Grünen gefolgt, so wäre die Gemeinde jetzt nicht unter Zeitdruck und hätte eine längere Vorlaufzeit gehabt, um die Umstellung kostengünstig mit dem eigenem Personal zu bewerkstelligen. |  |
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