Hartz IV
| Hartz IV: Notwendiger Systemwechsel Wir alle wissen, dass einschneidende Veränderungen sowohl bei der Finanzierung der sozialen Sicherung als auch bei der Höhe der staatlichen Leistungen notwendig sind. Wenn es dann konkret ans Eingemachte geht, ist die unmittelbare Einsicht in die Notwendigkeit die eine Seite, die konkrete Veränderung für das Individuum aber die andere Seite ein und derselbe Medaille. Wenn aber Teile der SPD den Widerstand gegen die eigene Politik aus Sorge um Wählerstimmen organisieren und noch perfider Führungskräfte der CDU - wie Herr Rüttgers - ins gleiche Horn stoßen, hört es mit dem Verständnis auf. Und dies obwohl die CDU im Gesetzgebungsverfahren sehr viel weiter gehende Maßnahmen eingefordert hat und für Verschärfungen die politische Verantwortung trägt. Aber warum nicht noch einmal probieren, was bei der Gesundheitsreform und der Praxisgebühr schon so hervorragend geklappt hat. Es geht bei der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe um einen Systemwechsel: In der Vergangenheit wurde versucht, mit staatlichen Dauerzahlungen den Lebensstandard arbeitslos gewordenen Menschen zu sichern. Wer ein Mal in seinem Leben ein Jahr lang 2000 Euro netto verdient hat, erhielt bis zum Rentenalter als Alleinstehender Arbeitslosenhilfe in Höhe von 1060 Euro. Der Sozialhilfeempfänger, der noch nie einen Job hatte, musste dagegen mit 648 Euro auskommen. Mit der jetzigen Reform findet der Wechsel statt von der Lebensstandardsicherung zur ausreichenden Existenzsicherung. Dies ist ein konsequenter Teil der Politik der sozialen Grundsicherung. Dieser Wechsel muss ergänzt werden durch eine Bürgerversicherung, die alle Einkommen - auch die aus selbstständiger Arbeit, aus Aktiengewinnen oder anderen reinen Geldgeschäften - in die Finanzierung der sozialen Sicherung einbezieht. Und dieser Systemwechsel ist in seiner Gesamtheit notwendig, um das Sozialsystem zukunftsfähig zu entwickeln. Die Politik muss dabei zu ihren Beschlüssen stehen! Das neue Sozialgeldeinkommen einer Familie mit zwei Kindern liegt mit knapp 1500 Euro zuzüglich Kindergeld durchaus im Bereich des Auskömmlichen und in der Nähe des Nettoarbeitsverdienstes vieler Menschen in Deutschland. Zumal man bedenken muss, dass der Staat für dieses Sozialgeld die Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung übernimmt. Politiker machen es sich zu einfach, wenn sie mit wachsendem Widerstand gegen die Reform das Thema Kindersparbücher aufgreifen und gegen die eigene Reform zu Felde ziehen. Denn sie vergessen dabei, dass bei der Berechnung der Sozialhilfe in der Vergangenheit grundsätzlich alle Vermögen angerechnet wurden auch die Sparbücher der Kinder oder vorgezogene Erbschaften und Schenkungen. Wer hier Änderungen fordert stellt die Gesamtreform grundsätzlich in Frage und muss dann auch eigene Finanzierungsvorschläge machen. Die Vermögensfreibeträge werden mit der jetzigen Reform sogar erhöht. Für Arbeitslos gewordene Menschen mit kleinen oder mittleren Einkommen ändert sich in den ersten drei Jahren der Arbeitslosigkeit unter dem Strich fast nichts. Die Einbußen der bisherigen Arbeitslosenhilfebezieher liegen durch die Übergangsregelungen bei maximal 30 Euro im Monat. Manche haben sogar mehr als vorher im Portemonnaie. Allerdings sind Menschen, die sehr viel verdienen und arbeitslos werden, sehr stark betroffen und können ihren bisherigen Lebensstandard nicht mehr halten. Die Frage ist aber, ob der Staat hierfür heute noch zuständig sein kann und darf. Die Verschiebung des Auszahlungstermins im Januar ist allerdings ein Mal mehr ein echter Clement. Die grüne Bundestagsfraktion hat bereits in den Koalitionsberatungen und auch später im Vermittlungsausschuss darauf bestanden, dass eine Verschiebung der Januarauszahlung um einen Monat unsozial und auch juristisch nicht haltbar sei. Wir haben uns hier gegen CDU und SPD nicht durchsetzen können. Aber ich bin sicher: Diese Regelung wird nicht umgesetzt werden! Einen Vorschlag für noch nötige Veränderungen habe aber auch ich beizutragen: Das Arbeitslosengeld wird finanziert aus den Beiträgen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Leistungen der Arbeitslosenhilfe sind ebenso wie die Sozialhilfe Leistungen des Staates aus Steuermitteln. Wenn nun jemand viele Jahre in die Kasse der Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, dann kann man sie oder ihn nicht abspeisen mit einem Jahr Arbeitslosengeld. Es muss einen Unterschied geben, ob ein Jahr oder beispielsweise 25 Jahre eingezahlt wurden. Die Menschen verstehen zu Recht nicht, wieso an dieser Stelle nicht differenziert wird. Ich glaube, dass eine Änderung hier zu einer breiteren Akzeptanz der Reform in der arbeitenden Bevölkerung führen wird und habe mich mit diesem Anliegen an die Bundestagsfraktion gewandt |

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